Zuschüsse - Jugendfond, Blitzförderung und Inklusionspreis

Der Kreisjugendring unterstützt Verbände und Initiativen in vielerlei Hinsicht materiell wie auch finanziell. Hierdurch stellen wir auch eine Grundlage für die qualitativ hochwertige pädagogische Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis bereit und unterstützen die vielen Ehrenamtlichen bei Ihrer Arbeit.

Hier findet Ihr alle Informationen zu Bereichen, die der KJR fördert, sowie die zugehörigen Zuschussrichtlinien und selbstverständlich Antragsformulare.

Anträge müssen bis spätestens 30. September des aktuellen Jahres eingereicht werden!

Bei Fragen kontaktiert uns bitte - gerne helfen wir Euch weiter!

Erklärung Jugendfond

Unser Kinder- und Jugendfonds existiert seit vielen Jahren. Der Jugendfonds hilft Jugendlichen, die durch finanzielle Schwierigkeiten ihrer Eltern nicht am Vereinsleben teilnehmen können. Wir unterstützen bei:

  • Vereinsbeiträgen
  • Ausstattung der Kinder zur Teilhabe z.B. für Tischtennisschläger, Fußballschuhe, gebrauchte Mountainbikes, …
  • Zuschüssen zu Freizeiten, Zeltlagern und Fahrten
  • Übernahme von Kosten für die anfängliche Begleitung von Kindern mit Einschränkungen, Behinderung oder Fluchterfahrung
  • Weiteres auf Nachfrage

Falls du Interesse an unserem Jugendfond hast, dann:

  1. Dein Gruppenleiter/Verband schreibt einen formlosen Antrag mit einer Begründung/Einschätzung
  2. Du gibst den Antrag beim Kreisjugendring Neumarkt ab (E-Mail: info@kjr-neumarkt.de)
  3. Der KJR-Vorstand entscheidet, ob und in welcher Höhe du bezuschusst wirst
  4. Du bekommst Rückmeldung von uns
  5. Du zahlst einen Eigenanteil, den Rest übernimmt der Jugendfonds

Bei Fragen melde dich gerne bei uns unter 09181 470 1310 oder per Mail an info@kjr-neumarkt.de

„Die1000€-Idee“ – Inklusionspreis - Inklusion im Verein wird belohnt

#EineBarriereWeniger lautet einer der zahlreichen Hashtags, mit denen Menschen in den Sozialen Medien auf fehlende Barrierefreiheit aufmerksam machen. Gleichzeitig teilen sie viele Ideen und Projekte, mit welchen sie ihre direkte Nachbarschaft in #OrteFürAlle verwandelt haben, an denen auch Menschen mit Behinderung am öffentlichen Leben teilhaben können.

 

Die Begriffe „Behinderung“, „Barrierefreiheit“ und „Inklusion“ umfassen viele verschiedene Bereiche. Was für den einen eine Barriere darstellt, fällt dem anderen vielleicht gar nicht auf. Deswegen wollen wir uns gemeinsam auf den Weg machen:

Wie können wir den Gedanken der Inklusion in unseren Vereinen und Verbänden konkret umsetzen? Wie können wir unser Umfeld Stück für Stück zu „Orten für alle“ machen? 

 

Schon seit 2016 unterstützt euch der KJR mit dem doppelten Fördersatz bei inklusiven Projekten mit Menschen mit Behinderung. Dank der Unterstützung unserer Bezirksräten Heidi Rackl wurde nun die 1000€-Idee geboren. Projekte, die sich nach Aufwand, Niederschwelligkeit, Nachhaltigkeit, Nachmachbarkeit und Bedürfnisorientierung besonders hervorheben und so zum Nachahmen motivieren sollen hier besonders honoriert werden.

 

Eine Jury entscheidet über einen Gewinn von 1000€, 500€ oder 300€. Der Gewinn berührt nicht die Zuschusshöhe eines regulär gestellten Zuschussantrages www.kjr-neumarkt.de/zuschüsse

Die Jury besteht aus Menschen mit Behinderung, dem AK Inklusion des KJRs und Vertreter*innen des AK Offene Behindertenarbeit.

 

Stellt uns wie bereits bei den Corona-Projekten zum Thema: #gemeinsamimverein euere „Inklusive-Aktion“ mit dem angehängten Formular vor und greift euren Preis ab.

 

Wie und was ihr in eurer Vereins- oder Verbandsarbeit inklusiv gestaltet, ist euch selbst überlassen. Wichtig dabei ist nur:

  • Im Zentrum eures Projektes sollte der behinderte Mensch mit seinen Bedürfnissen stehen. Ob ihr dabei dieses auf eine Form der Behinderung fokussiert (bspw. Aktionen, welche primär auch für körperlich Behinderte zugänglich sein sollen), oder so gut es geht auf mehrere Einschränkungen ausweitet könnt ihr entscheiden.
  • Die Aktion sollte in irgendeiner Art und Weise mit eurem Verein oder Verband zu tun haben bzw. typisch für eure Vereins-/Verbandsarbeit sein.
  • Schön wäre es, wenn es bei der Aktion nicht bei einem einmaligen Ding bleibt. Vielleicht können einige inklusive Element in euren Vereins- oder Verbandsstrukturen und Angeboten übernommen und integriert werden.
  • Wenn ihr bereits Projekte oder Aktionen habt, welche Inklusion vorantreiben, könnt ihr diese selbstverständlich auch einreichen.
  • Eure Aktion soll öffentlichkeitswirksam viele Menschen erreichen. Gerne mit #gemeinsamimverein und @kjrneumarkt.
  • Nach Bewertung eurer Einreichung durch unsere Jury, habt ihr die Möglichkeit ein Preisgeld von 1000€, 500€ oder 300€ zu erhalten.

 

Die Siegerehrung findet im Rahmen unserer KJR-Herbstvollversammlung statt, bei der auch eine Auswahl der eingereichten Beiträge vorgestellt werden sollen. Bitte reicht eure Anträge deshalb bis zum 31.10.2022 per E-Mail, über den Postweg oder persönlich im Büro ein.

Wir freuen uns sehr auf eure Ideen. 

„Blitzförderung“ – für Projekte zur Unterstützung von Kindern & Jugendlichen mit Fluchterfahrungen

Die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit Fluchterfahrung im Landkreis steigt, Angebote sollen geschaffen, geöffnet und angepasst werden. Viele Vereine und Verbände sind bereit dies zu tun, allerdings bleibt oft die Frage nach der Finanzierung.

Austausch und Gemeinschaft mit Gleichaltrigen, kreative Angebote oder einfach ein unbeschwertes Wochenende in der Natur verbringen – all das sind sehr wertvolle Erfahrungen für junge Menschen, besonders dann, wenn Fluchterfahrungen das alltägliche Leben verändert haben. Vereine und Verbände sind in unserer Gesellschaft ein wichtiges Standbein für soziale Bindung und Förderung von Menschen und sind von großer Bedeutung, wenn es darum geht Anschluss in einem Land, einer Kultur und einer Sprache zu finden.

 

Schnell & unkompliziert – die Blitzförderung des Kreisjugendringes und der Bürgerstiftung Neumarkt.

 

Um solche Angebote zu ermöglichen, könnt ihr bei uns ganz einfach die Blitzförderung beantragen, dank der Bürgerstiftung Neumarkt können wir ganz niedrigschwellig Geld an euren Verein oder Verband auszahlen. Den einseitigen Antrag findet ihr auf unserer Homepage zum Herunterladen.

 

Aber auch die Zuschüsse für „besonders förderfähige Maßnahmen“ könnt Ihr für Eure Projekte für und mit Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrungen beantragen.

 

Wie und was ihr über die Förderung abrechnen könnt ist sehr flexibel und individuell. Beispiele wären:

  • Teilnahmebeiträge für geflüchtete Kinder & Jugendliche
  • Material für die Teilnahme an Angeboten (bspw. Tischtennisschläger für Turnier)
  • Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche (z.B. Dolmetscher*innen, Begleitpersonen

 

Meldet euch doch kurz bei uns und wir beraten Euch welche Förderung in eurem Fall sinnvoll ist.