Verlängerung der Juleica

Da inzwischen viele Juleicas, die erstmals online beantragt worden sind, auslaufen, stellt sich vermehrt die Frage nach den Vorraussetzungen und der Beantragung für die Verlängerung.

Wo und wie wird sie beantragt?
Die Verlängerung läuft genauso ab wie eine Neuausstellung. Die Antragssteller/-innen loggen sich in ihr altes Benutzerkonto ein und stellen einen neuen Antrag. Dabei können sie auf die alten Daten zrückgreifen.

Wie bekommt man ein neues Passwort?
Da manche inzwischen ihr Passwort vergessen haben, können sie sich einfach auf der Login-Seite ein neues Passwort zuweisen lassen. Vorraussetzung ist lediglich, dass sie noch ihre alte E-Mail-Adresse (mit der richtigen Schreibweise) wissen:
Wenn Du dein Passwort vergessen hast, kannst Du ein neues anfordern.

Kann man den Namen verändern?
Immer wieder taucht die Frage auf, wie man nach Eheschließung den Namen verändert. Leider gibt es dazu keine Möglichkeit. Man sollte sich daher eine neue E-Mail-Adresse auswählen (vielleicht schon gleich mit dem neuen Namen) und dann ein neues Benutzerkonto durch Registrierung anlegen.

Woran wird erkannt, dass es sich um eine Verlängerung handelt?
Die alte Juleica-Nummer wird automatisch eingetragen und damit wird klar, dass es sich um eine Verlängerung handelt.Wo dies nicht automatisch erfolgt, kann die alte Juleica-Nummer auch extra eingetragen werden.

Was ist nachzuweisen?
Grundsätzlich ist es hilfreich noch einmal die Daten zur Grundausbildung stehen zu lassen bzw. einzutragen, um diese zu dokumentieren.
Bei den Daten zur Ausbildung müsse eine oder mehrere Fortbildungen mit insgesamt acht Stunden angegeben werden. Diese müssen im Lauf der letzten drei Jahre erfolgt sein und aus dem Bereich der Jugendhilfe sein. Jugendarbeit ist ein Teil der Jugendhilfe. Es ist daher davon auszugehen, dass die Fortbildungsangebote von Jugendverbänden, Jugendringen und Jugendbildungsstätten alle anrechenbar sind (bspw. Fortbildung zu Förderrechtlinien, Bundeskinderschutzgesetz, Aktualisierung der Aufsichtspflicht, Facebook & co, usw.).

Was muss man angeben?
Am leichtesten nachvollziehbar sind folgende Angaben:
Datum, zeitl. Umfang, Thema, Veranstalter und Ort der Fortbildung (bei Bedarf können konkrete Nachweise angefordert werdn - i.d.R. wird dies aber nicht notwedig sein).

Was ist mit Erster Hilfe?
Erste Hilfe muss nur bei der Erstausstellung nachgewiesen werden (16 UE, max. drei Jahre alt). Gegebenenfalls kann eine auffrischung auch als Fortbildung angerechnet werden. Bei humanitären Jugendorganisationen sollte es jedoch eine überverbandliche Fortbildung sein.