Die JULEICA

Die Juleica, Jugendleiter/In-Card, ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter-innen in der Jugendarbeit.

  • Die Juleica erhalten Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit, die für einen anerkannten öffentlichen oder freien Träger der Jugendhilfe ehrenamtlich tätig sind (im Sinne des § 73 SGB VIII) und eine Ausbildung nach festgelegten Qualitätsstandards absolviert haben.
  • Mit der Juleica können sich ehrenamtliche Jugendleiter/innen gegenüber Erziehungsberechtigten, Politik und Gesellschaft als ausgebildete Mitarbeiter-innen der Jugendarbeit ausweisen.
  • Die Juleica erlaubt den Jugendleitern/innen, Rechte und Vergünstigungen, z. B. Freistellung von Jugendleitern/innen, in Anspruch zu nehmen.
  • Die Juleica wird für eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren ausgestellt. Bei Fortsetzung der Tätigkeit muss eine neue Card beantragt werden.
  • Erforderlich für die Beantragung ist eine E-Mail-Adresse und ein digitales Portrait-Foto


Die Juleica kann unter www.juleica.de im Online-Verfahren beatragt werden. Hier gibt es auch viele weitere Informationen über die Karte.

Der Landkreis Neumarkt hat die Bayerische Ehrenamtskarte eingeführt. Diese kann mit der Juleica ohne weitere Nachweise sofort beantragt werden. Weitere Informationen unter http://ehrenamtscard-bayern.de/hp1/Home.htm.