Voraussetzungen für den Erhalt der Juleica

  • Die Juleica ist für ehrenamtliche Jugendleiter/innen in der Jugendarbeit bestimmt. Sie kann auch für neben- und hauptberufliche Mitarbeiter/innen ausgestellt werden, soweit sie wie Jugendleiter-innen tätig werden.
  • Voraussetzung ist, dass der/die Jugendleiter/in für einen nach § 75 SGB VIII anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig ist.
  • Die Tätigkeit muss kontinuierlich über einen längeren Zeitraum erfolgen.
  • Der/die Inhaber/in der Juleica muss eine praktische und theoretische Qualifizierung für die Aufgabe als Jugendleiter/in erhalten haben, die nachfolgend genannte Qualitätsstandards erfüllt. Er/sie  muss in der Lage sein, verantwortlich Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten.
  • Eine berufliche Ausbildung (bspw. Zwischenprüfung/Vordiplom bei Erzieher, Sozialpädagogen, Pädagogen, Diakonen, Kinder- und Heilerziehungspfleger), die den geforderten Qualitätsstandards entspricht, kann anerkannt werden.
  • Der/die Inhaber/in der  Juleica soll in der Regel das 16. Lebensjahr vollendet haben. In besonders vom Träger zu begründenden Fällen kann die Card auch für Personen im Alter von 15 Jahren ausgestellt werden.
  • Voraussetzung ist ein Erste Hilfe Kurs mit 16 Unterrichtseinheiten (bei erstmaliger Beantragung der Juleica max. 3 Jahre alt); ab dem 01.06.2013 genügen bei Jugendorganisationen, deren Jugendarbeit in der Regel nicht mit Gefährdungslagen verbunden ist, die Sofortmaßnahmen am Unfallort mit 8 Unterrichtseinheiten

QUALITÄTSSTANDARDS der Juleica-Grundausbildung (seit 01.01.2011)

  • Die Ausbildung darf einen Umfang von 34 Zeitstunden (inkl. Praxisbegleitung) nicht unterschreiten.
  • Die Ausbildung soll von Personen geleitet werden, die eine berufliche pädagogische Qualifikation und/oder fundierte Erfahrung in Jugendarbeit und Kursleitung aufweisen.
  • Die Ausbildung soll mit aktivierenden Methoden durchgeführt werden und die Reflexion den Transfer in die Praxis gewährleisten.
  • Die Gruppe der Teilnehmer/innen dient dabei als exemplarisches Lernfeld für die Praxis der Gruuppenarbeit.
  • Die  Ausbildung soll so angelegt sein, dass ihr Ablauf bereits als Beispiel für entsprechenden Methodeneinsatz dienen kann. Die Teilnehmer/innen sind deshalb in geeigneter Weise an Durchführung und Gestaltung zu beteiligen.


Inhalte / Themenschwerpunkte der Grundausbildung

  • Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen, von Mädchen und Jungen
  • Grundkenntnisse über die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
  • Vermittlung von Leitungskompetenzen und Gruppenpädagogik in Theorie und Praxis
  • Methodenkompetenz
  • Planung und Durchführung von Aktivitäten anhand von praktischen Beispielen
  • Strukturen der Jugendarbeit (Demokratischer Aufbau, Mitbestimmung, Freiwilligkeit und Ehrenamtlichkeit)
  • Wertorientierung von Jugendorganisationen
  • Rechts- und Versicherungsfragen
  • Prävention sexueller Gewalt
  • Geschlechtsbewusste Mädchen- und Jungenarbeit