Das Kreisjugendbüro ist der Sitz des Kreisjugendrings. Der Kreisjugendring ist der Zusammenschluss von derzeit 23 Jugendverbänden im Landkreis Neumarkt und als Körperschaft des Öffentlichen Rechts im Bayerischen Jugendring der anerkannte freie Träger der Jugendarbeit.
Der KJR erfüllt für den Landkreis Neumarkt Aufgaben der Jugendarbeit und die Förderung junger Menschen im Landkreis (§§ 11, 12 SGB VIII, sowie das Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung).
Unter Beachtung des Grundsatzes der Subsidiarität in der Jugendarbeit überträgt der Landkreis dem KJR diese Aufgaben in Anerkennung der Selbständigkeit, Eigenverantwortlichkeit und Fachlichkeit des öffentlichen freien Trägers der Jugendarbeit.