Freistellung zum Zweck der Jugendarbeit - Mehr Zeit für Jugendarbeit!!

Hier gibt es alle Informationen zum Antrag für die Freistellung für Jugendarbeit, sowie das zugehörige Formular:

  • Wie viele Tage kann ich freigestellt werden?
  • Wird die Zeit vergütet?
  • Wer kann die Freistellung in Anspruch nehmen?
  • Für welche Arbeitgeber gilt das?
  • Weitere Infos findest du auch unter: www.bjr.de/themen/ehrenamt/freistellung.html

Praxisbuch: Empfehlungen „Wertschätzung Ehrenamt“ im Landkreis Neumarkt. 

In der Regel reicht dem Ehrenamt oft ein „Danke“ oder ein „Bitte“ aus um sich für den ehrenamtlichen Einsatz ausreichend wertgeschätzt zu fühlen und so die Tätigkeit weiter aufrecht zu erhalten…